Bebauungspläne
Neue Bauvorhaben bedeuten im Bestand oftmals eine starke Nachverdichtung und im Außenbereich große Eingriffe in den Naturhaushalt.
Verkehrsprojekte
Neue Mobilitätsmaßnahmen werden auf ihre Nachhaltigkeit überprüft.
Stadtgestaltung
Neugestaltungen des öffentlichen Raums sind auch unter ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen.
Der NABU Ludwigsburg nimmt Stellung zum Aufstellungsbeschluss Bubelesäcker (Remseck a.
N.) im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Eine Bebauung hat Auswirkungen auf Gebiete der Stadtgemarkung Ludwigsburg sowie Gemeinden flussabwärts des Neckars. Die Stellungnahme erfolgt somit im Namen der NABU-Gruppe Ludwigsburg und des NABU-Kreisverbandes Ludwigsburg.
Stellungnahme:
Für die Beurteilung des Bebauungsplanentwurfes und deren Auswirkungen auf die Natur- und Umwelt fehlen
notwendige Planungsgrundlagen.
Allen voran ist es die fehlende Starkregengefahrenkarte, die eine Beurteilung nicht ermöglichen. Diese wäre notwendig für die Beurteilung des zu geplanten Versiegelungsgrades auf privater und
öffentlicher Fläche und des daraus resultierenden zusätzlichen Wasserabflusses. Nicht zuletzt gefährdet das Baugebiet durch die neue Versiegelung tiefer liegende Gebiete auf der Stadtgemarkung
Ludwigsburg, wie das geschützte Biotop des Zipfelbaches durch zusätzliche Regenmengen bei Starkregen und im weiteren Verlauf Gebiete am Neckar im Landkreis Ludwigsburg bei einer
Hochwassergefahrenlage.
Wir fordern sie deshalb auf das Verfahren bis auf weiteres auszusetzen.
Bitte lassen sie uns wissen, bis wann mit einer Erstellung der Starkregengefahrenkarte gerechnet werden kann.
Gerne weisen wir jetzt schon darauf hin, dass der Bebauungspanentwurf eklatante Versäumnisse bezüglich des notwendigen Starkregenschutzes aufweist. Für die öffentliche Verkehrsfläche von ca.
1.800 qm sind keine Retentionsflächen wie Mulden oder Rigolen vorgesehen. Selbst bei einem Regenvolumen von 30 l/h (Grundlage im Bebauungsplan) fließen bei einem Trennsystem zusätzlich 54.000
Liter Regenwasser in den Zipfelbach.
Im Zuge des Klimawandels nehmen Starkregenereignisse immer weiter an Intensität zu. Die in den Starkregengefahrenkarten zu Grunde gelegten Regenmengen liegen erheblich über den im Bebauungsplan
festgelegten Wert der Privatflächen. Die Vorgaben der Starkregengefahrenkarten gehen von Regenmengen von 40 l (selten), 55 l (außergewöhnlich) und 128 l (extrem) aus.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen auf die Notwendigkeit eines Konzeptes zur Klimawandelfolgenanpassung. Die Berücksichtigung bei künftigen Baugebietsentwicklungen (siehe
Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP) 2023-2030, 1.1.4 Evaluation von Klimawandeleffekten) ist keinesfalls ausreichend, vor allem, wenn dann einfache Maßnahmen wie Mulden und Rigolen nicht
umgesetzt werden.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadt Remseck sich das Jahr 2040 als Zielmarke für die Klimaneutralität gesetzt hat und von einem CO²-neutralem Baugebiet (siehe Begründung,
4.3 CO²-neutrales Baugebiet) spricht. Das bedeutet jedoch, dass keine fossilen Energieträger und Baustoffe sowie Biomasse zum Einsatz kommen oder energieintensive Baustoffe auszuschließen bzw. zu
minimieren sind. Leider sind Holzbau- bzw. Holzhybridbauten nur gewünscht, wie ebenfalls das Baustoffrecycling am Ende der Nutzungszeit und die Verwendung von Baustoffen aus nachwachsenden
Rohstoffen. Ein Mobilitätkonzept mit einem Carsharing-Angebot im Plangebiet und die ausschließliche Nutzung von Elektrofahrzeugen fehlt gänzlich. Der Begriff klimaneutrales Wohngebiet kann somit
keinesfalls verwendet werden.
Wir bitten um vorrangige Erstellung der Starkregengefahrenkarte.
Ludwigsburg, 08.08.2024
Neubaugebiet Oßweil Südost
09.02.2019 - Die Pläne, am Ende der Fellbacher Straße bis zur Neckargröninger Straße eine Bebauung vorzusehen, gibt es anscheinend schon lange. Mit den Planungen der BRT-Bustrasse ist die Idee einer großflächigen Bebauung erstmals dem NABU bekannt geworden.
Der NABU lehnt das Baugebiet Oßweil Südost ab.
In Zeiten von Klimawandel und Artensterben ist es unverantwortlich wertvolle Grünbereiche, Streuobstwiesen und Felder für die Nahrungsmittelproduktion für eine Bebauung freizugeben. Der trockene Sommer im Jahr 2018 hat gezeigt, was passiert wenn sich die klimatischen Bedingungen verschieben. Leider sieht die Projektion für die Zukunft genau so aus. Laut dem Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) wird es im Sommer wärmer und trockener und im Winter milder und niederschlagsreicher. Der CO2-Ausstoß, verantwortlich für den globalen Temperaturanstieg, ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Die "Globale Erwärmung" wird sich also nochmals beschleunigen. Die Folgen werden noch gravierender.
Wir brauchen neben einer ökologischen Landwirtschaft, die besser mit Trockenheit zurechtkommt, auch Hecken und Büsche in der offenen Landschaft. Hier wird die Feuchtigkeit besser gehalten und die trocknende Wirkung des Windes gemindert. Das gleiche gilt übrigens in den Wohngebieten. Hier sollten statt toter Steingärten heimische Sträucher gepflanzt und bunte Wiesenblumen angelegt werden.
Stellungnahme des NABU Ludwigsburg zum Bebauungsplan "Hochschulcampus“ Nr. 030/11
08.02.2019 - Durch die Erweiterung des Hochschulcampus werden der Landschaft Flächenanteile entzogen. Etliche wichtige Funktionen gehen verloren, wie beispielsweise der Verlust von Lebensräumen von Pflanzen und Tieren sowie der Verlust von Flächen, die als Schadstofffilter und ...
weiterlesen unter "Hochschulcampus"
Stellungnahme des NABU Ludwigsburg zum Bebauungsplan "Solarpark Römerhügel“ Nr. 027/05
08.02.2019 - In der Begründung zum Entwurf vom 16.11.2018 wird im Punkt 8.1 auf verschiedene Tierarten eingegangen. So kann durch Vermeidungsmaßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung vermieden werden. Unter 8.2 wird auf die Zaun- und Mauereidechsen und einer Schutzkonzeption eingegangen. Es wird eine Schutzfläche ausgewiesen. Ein wichtiges Argument, dass für die Installation eines Solarparks spricht, ist die CO2-Minderung im Bereich der Wärmeversorgung. Der Naturschutzbund sieht zusammen mit dem Wärmespeicher an der Eisenbahnstraße sogar eine Effizienzsteigerung des Holzheizkraftwerks.
Der Naturschutzbund (NABU) Gruppe Ludwigsburg stimmt dem Bebauungsplan „Solarpark Römerhügel“ zu.
Stellungnahme des NABU Ludwigsburg zum Bebauungsplan "Stuttgarter Straße Süd“ Nr. 052/01
08.02.2019 - Das Ziel des Bebauungsplans, das Bestandsgebiet in seiner besonderen architektonischen Qualität zu sichern und langfristig die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, ist zu begrüßen.
Der Naturschutzbund (NABU) Gruppe Ludwigsburg stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße“ zu.
Netzstabilitätsanlage im Gewerbegebiet Marbach
28.11.2018 - Die Natur- und Umweltverbände, darunter der NABU Ludwigsburg, waren einen Tag vor der Informationsveranstaltung für die Bürger eingeladen um sich über das Bauvorhaben zu informieren. Im Rathaus Marbach präsentierte die ENBW die ersten Pläne der neuen Anlage im Energie- und Technologiepark Marbach. Die Fachveranstaltung fand im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Unterlagen werden nun geprüft und weitere Informationen eingeholt. Einige Punkte fallen besonders auf: Der Brennstoff Leichtöl beispielsweise ist nicht klimafreundlich und die Gesamtemissionen für Stickstoffdioxid sowie Feinstaub werden derzeit noch nicht genannt.
Infos der ENBW unter www.enbw.com/netzstabilitaet
Stellungnahme des NABU Ludwigsburg zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung XXXL Mann Mobilia"
04.05.2018 - Durch die Erweiterung des Möbelhauses werden der Landschaft Flächenanteile entzogen. Etliche Funktionen gehen verloren wie beispielsweise der Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tieren, Wasserinfiltration, Sauerstoffsenke, Schadstofffilter. Mit dem Artenschutzkonzept bzw. Textteil zum Entwurf können einige Eingriffe ausgeglichen werden. Diese sind dauerhaft umzusetzen und zu kontrollieren. ...
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Stellungnahme zum Bebauungsplan Fuchshof Nr. 045/02 vom 09.03.2018
Der Rahmenplan wird im Allgemeinen befürwortet. Der Waiblinger Straße Nord kann zugestimmt werden. Die Freihaltetrasse Waiblinger Straße wird abgelehnt, denn sie verhindert eine ganzheitliche Entwicklung des Grünzuges. Verkehrstechnisch ist die Verbindung des MIV zur Friedrichstraße zu vernachlässigen. Die Interessen der Naherholung ohne Lärm, Abgase und neuen Barrieren ist eindeutig gewichtiger. ...
weiterlesen unter "Fuchshof"